VOGL

RECHTSANWÄLTE.ATTORNEYS.AVOCATS

VOGL

.RECHTSANWÄLTE.
.ATTORNEYS.
.AVOCATS.

Rechtsanwaltskanzlei VOGL – wir sind für Sie da!

Sind auch Sie vom schrecklichen Zugunglück in Münchendorf betroffen?

Wir, von der Kanzlei Vogl, unterstützen Sie in dieser schrecklichen Zeit und kämpfen für Sie und Ihre Rechte.

Melden Sie sich gerne für ein kostenloses Erstgespräch –
wir sind für Sie da!

Allgemeines Über Uns

Die Anwaltskanzlei Vogl wurde am 1.1.1990 von Dr. Hans-Jörg Vogl gegründet.

Unsere Anwaltsfirma umfasst im In- und Ausland elf juristische Mitarbeiter und weitere zehn ständige Mitarbeiter/innen. Jeder Mitarbeiter ist auf Spezialgebieten tätig, verfügt jedoch auch über entsprechendes juristisches Fachwissen.

Das Vertrauensverhältnis
zu unseren Mandanten
beruht auf fachlich fundierter,
effektiver und kostenbewusster
Rechtsberatung.

KANZLEIPHILOSOPHIE

Eine optimale Betreuung und die damit verbundene Zufriedenheit unserer Mandanten haben bei uns höchste Priorität. Der Rechtsanwalt ist Dienstleister. Ein gutes Team ist deshalb der Schlüssel zum Erfolg. Optimal aufgehoben ist ein Mandant bei einem Rechtsanwalt jedoch nur dann, wenn er von seinem Berater eine umfassende Betreuung erwarten kann. Unsere Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass in einer breiten Palette von Rechtsgebieten ein Spezialist für die Mandanten zur Verfügung steht.

Um den Wünschen unserer Mandanten bestmöglich entsprechen zu können, sind wir auch in der Gestaltung unseres Honorars sehr flexibel.

SPEZIALGEBIETE

In den letzten Jahren haben sich insbesondere folgende Spezialgebiete unserer Kanzlei

herauskristallisiert:

  • Anspruchsverfolgung gegen Versicherungen sowohl aus Versicherungsvertrag als auch Schadenersatz
  • Vertragserstellungen im Liegenschafts-, Gesellschafts- und Handelsvertreterrecht
  • Familienrecht
  • Steuer- und Gesellschaftsrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Kartell-, Wettbewerbsrecht

BETREUUNG & BERATUNG

Unsere Stärke liegt darin, dass wir keine Kollisionen eingehen, daher nie conflicted sind. Insbesondere haben wir seit 18 Jahren keine Mandate von Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern angenommen. Eine unabhängige Vertretung ist daher garantiert.

Allgemeines Über Uns

Die Anwaltskanzlei Vogl wurde am 1.1.1990 von Dr. Hans-Jörg Vogl gegründet.

Unsere Anwaltsfirma umfasst im In- und Ausland elf juristische Mitarbeiter und weitere zehn ständige Mitarbeiter/innen. Jeder Mitarbeiter ist auf Spezialgebieten tätig, verfügt jedoch auch über entsprechendes juristisches Fachwissen.

Das Vertrauensverhältnis
zu unseren Mandanten
beruht auf fachlich fundierter,
effektiver und kostenbewusster
Rechtsberatung.

KANZLEIPHILOSOPHIE

Eine optimale Betreuung und die damit verbundene Zufriedenheit unserer Mandanten haben bei uns höchste Priorität. Der Rechtsanwalt ist Dienstleister. Ein gutes Team ist deshalb der Schlüssel zum Erfolg. Optimal aufgehoben ist ein Mandant bei einem Rechtsanwalt jedoch nur dann, wenn er von seinem Berater eine umfassende Betreuung erwarten kann. Unsere Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass in einer breiten Palette von Rechtsgebieten ein Spezialist für die Mandanten zur Verfügung steht.

Um den Wünschen unserer Mandanten bestmöglich entsprechen zu können, sind wir auch in der Gestaltung unseres Honorars sehr flexibel.

SPEZIALGEBIETE

In den letzten Jahren haben sich insbesondere folgende Spezialgebiete unserer Kanzlei

herauskristallisiert:

  • Anspruchsverfolgung gegen Versicherungen sowohl aus Versicherungsvertrag als auch Schadenersatz
  • Vertragserstellungen im Liegenschafts-, Gesellschafts- und Handelsvertreterrecht
  • Familienrecht
  • Steuer- und Gesellschaftsrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Kartell-, Wettbewerbsrecht

BETREUUNG & BERATUNG

Unsere Stärke liegt darin, dass wir keine Kollisionen eingehen, daher nie conflicted sind. Insbesondere haben wir seit 18 Jahren keine Mandate von Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern angenommen. Eine unabhängige Vertretung ist daher garantiert.

Danke im Namen von Vinzent und seiner Familie!
von rmi Online Marketing 9. Februar 2023
Am 8. Dezember 2022 – dem 6. Geburtstag des kleinen Vinzent – haben wir zu einer Spendenaktion aufgerufen und wurden von der großen Anteilnahme sehr positiv überrascht. Sowohl viele Mandanten von uns als auch viele andere Personen zeigten sich tief betroffen und spendeten. So kam österreichweit ein erheblicher Betrag zusammen. Lichtblick: eine Therapie ist in Sicht In der Zwischenzeit haben die Eltern eine Therapie mit Stammzellen entdeckt. Allerdings ist eine solche Therapie derzeit medizinisch (noch) nicht anerkannt. Daher weigert sich der Sozialversicherungsträger, die Therapiekosten im Ausland zu übernehmen. Doch die zahlreichen Spenden, die auf unserem Treuhandkonto eingegangen sind, reichen, um die Stammzellentherapie im Ausland durchführen zu können. Danke für die vielen Spenden Wir bedanken uns, auch im Namen der Familie, bei allen Spendern für die Anteilnahme und Unterstützung. Nochmals bekräftigen wir, dass wir die gesamten eingegangenen Spenden 1:1 zur Verfügung stellen. Dies jedoch unter der Bedingung, dass uns von den Eltern entsprechende Kostenvoranschläge, Bestätigung der Therapien, Rechnungen usw. vorgelegt werden. So können wir sicherstellen, dass das Geld bei Vinzent ankommt. Die eingegangenen Spenden werden daher nicht für Anwaltshonorare, Prozesskosten usw. verwendet. Vom Verlauf des Heilungserfolgs, vor allem bezüglich der Stammzellentherapie, werden wir zu gegebener Zeit informieren. Wir hoffen nunmehr, dass auch der Prozess in I. Instanz (es liegen schließlich vier positive Gutachten vor) endlich gewonnen werden kann. Sie wollen noch spenden Wer dem kleinen Vinzent noch helfen möchte kann dies hier gerne tun: 
von rmi Online Marketing 16. September 2022
September 2022 Unser Mandant hat bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von 800.000 Euro abgeschlossen. Als er sich bei einem Arbeitsunfall verletzte, hatte der schwerverletzte Mann laut den Ärzten praktisch keine Überlebenschance. Aufgrund der raschen Bergung mit dem Hubschrauber und den außerordentlichen ärztlichen Künsten hat der Schwerverletzte überlebt. Ein langer, schwerer Weg Es folgten immer wieder Operationen und der Mann war mehrere Monate in stationärer Behandlung. Die Lebensgefährtin des Schwerverletzten hatte alle Hände voll zu tun, um die Krankenhaus-Unterbringungen zu organisieren. Denn insgesamt war der Mann in fünf verschiedenen Krankenhäusern. Sie besuchte ihren Lebensgefährten jeden Tag. Doch die Kommunikation war schwierig, denn der Verletzte konnte nämlich – unfallbedingt – nicht sprechen. Er musste zwangsernährt und zwangsbeatmet werden. Letztlich gelang es, die Ärzte für eine Entlassung aus dem Krankenhaus zu überreden. Seitdem wohnt der Schwerverletzte bei seiner Lebensgefährtin. Die Rolle der Versicherung Einige Monate nach dem Unfall leistete die Versicherung einen Scherzbetrag von 10.000 Euro. Einen Monat später bezahlte sie wiederum 10.000 Euro. Ein Jahr nach dem Unfall leistete die Versicherung einen Betrag von 100.000 Euro. Die Versicherung machte immer wieder Ausflüchte. Vor allem behauptete sie, dass die Invalidität noch nicht abgeschätzt werden kann. Die Lebensgefährtin wendete sich an uns. Kanzlei Vogl greift ein Zwischenzeitlich ist die Familie des Verletzten samt Lebensgefährtin auch in finanzielle Not geraten. Nach einem Forderungsschreiben mit 14-tägiger Fristsetzung haben wir die Klage eingebracht. Plötzlich kam Bewegung in die Sache. Die Versicherung hat nach Klagseinbringung nochmals 200.000 Euro und dann einen Monat später nochmals 300.000 Euro bezahlt. Im Prozess wurde bei einem äußerst renommieren Internisten ein Gutachten eingeholt. Der Gutachter kam zu einer Invalidität von 260%, eine Entschädigung von 100% ist daher sicher. Weiters hat der Gutachter festgestellt, dass die 100% übersteigende Invalidität bereits am Unfallstag feststand. Unfallversicherungen zahlen nicht sofort Bei großen Versicherungssummen und schweren Schäden stellen wir immer wieder fest: Grundsätzlich zahlen Unfallversicherungen im ersten Jahr nach dem Unfall nichts. Dies widerspricht selbstverständlich den gesetzlichen Bestimmungen (§ 11VersVG). Unfallversicherer schieben die Feststellung der Invalidität so lange wie möglich hinaus, damit sie nicht zahlen müssen. Im Vergleichswege ist es uns in letzter Zeit noch nie gelungen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Rechtsschutzversicherung ist wichtig Offenbar spekulieren Versicherer damit, dass sich die Kunden gegen eine schleppende Abwicklung nicht wehren. Es zeigt sich wieder einmal, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist. Bei dieser sollten auch Versicherungsstreitigkeiten beinhaltet sein. Denn bei einem Streitwert von 800.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren 13.086 Euro. Diese sind bereits bei Klagseinbringung zu bezahlen. Im Laufe des Verfahrens kommen, je nachdem wie viel Gutachter benötigt werden, nochmals 15.000 Euro hinzu. Es ist klar, dass ein Schwerverletzter, welcher ohnehin seine Arbeit verliert, aber dennoch finanzielle Verpflichtungen erfüllen muss, einen Betrag von 30.000 Euro nicht aufbringen kann. In unserem Fall hatte der Verletzte eine Rechtsschutzversicherung.  Dies war sein Glück im Unglück.
von rmi Online Marketing 29. August 2022
August 2022 Unser Mandant stürzte von einer drei Meter hohen Leiter. Er litt an einer Verengung der Nervenkanäle, eine sogenannte Stenose. Nach dem Unfall war er weitgehend querschnittgelähmt. Ein Jahr nach dem Unfall holte die Versicherung ein von ihr bezahltes Gutachten ein. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Beeinträchtigung schon vorher bestand. Unserer Meinung nach ein Witz, denn wie kann ein querschnittgelähmter Mensch drei Meter hoch auf eine Leiter steigen? Natürlich war unser Mandant damit nicht einverstanden und wandte sich an einen Anwalt, einem Vertragsanwalt der Versicherung. Dieser riet ihm von einem Prozess ab. Wir haben Klage eingereicht. Im Prozess kam aufgrund der Gutachten heraus, dass der Mandant eine Vorschädigung von 30 Prozent hatte. Er bekommt daher eine Entschädigung auf Basis von 70 Prozent, was eine Summe von 543.000 Euro ausmacht. Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen durch ihre Marktmacht interessengeleitete Gutachter beauftragen. Meist sind die Geschädigten mit den Gutachten nicht einverstanden und wenden sich, auf Anraten der Versicherung, an einen interessegeleiteten Vertragsanwalt der Versicherung. Durch diese Praxis geht der Versicherungsnehmer oft leer aus. Eine Versicherung zieht die Begutachtung von Geschädigten so lange wie möglich hinaus, da sie dadurch die Liquidität sichert. Darüber hinaus sind die Ablehnungsgründe oft sehr fadenscheinig.  In zahlreichen Fällen konnten wir Versicherungsnehmern schon helfen.
von rmi Online Marketing 10. August 2022
April 2022 Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen betroffener Personen, die zum Teil ihr gesamtes Vermögen verloren haben. Sie wollten in Kryptowährungen investieren und haben sich auf unterschiedlichsten Internetseiten registriert. Allerdings ist die Masche der Betrüger stets dieselbe. Die Vorgehensweise Sie registrieren sich auf einer Webseite. Sie bekommen einen Anruf Ihres „Betreuers“. Ihr „Betreuer“ überredet Sie, Geld an eine Bank im Ausland zu überweisen. Die Gewinne Ihrer Investition auf der Internetseite steigen drastisch an. Sie sollen weitere Zahlungen tätigen. Wenn Sie sich dann den Gewinn auszahlen lassen möchten, werden Sie aufgefordert einen weiteren Betrag zu überweisen. Damit sollen die Steuern ausgeglichen werden. Sie erkennen, dass Sie betrogen worden sind. Der moderne Anlagenbetrug? Daran lassen sich Betrüger erkennen Die vermeintlichen Anbieter weisen weder ein Impressum auf der Webseite auf, noch haben sie eine Berechtigung seitens der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), solche Geschäfte in Österreich zu tätigen. Die Betrüger lassen sich meist anhand ihrer E-Mail-Adresse erkennen: Oftmals verwenden die Betrüger E-Mail-Domains wie @gmail.com, @hotmail.com oder @protonmail.com. Für gewöhnlich haben seriöse Anbieter ihren Firmennahmen in der Domain wie office@vogl.or.at . Weiters ist anzumerken, dass der sprunghafte Anstieg auf der Webseite nicht den Tatsachen entspricht. Dabei betreiben die Betrüger die Webseite selbst und verzeichnen so fiktive Gewinne der Kryptowährungen. Leider kommt die Erkenntnis, dass es sich hier um Fantasieprodukte handelt, erst sehr spät. Unser Tipp Tätigen Sie keinesfalls weitere Zahlungen. Dadurch würden Sie Ihren Schaden nur noch vergrößern. Die jüngsten Entwicklungen haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrollen, auch von privater Hand, ausgeübt werden müssen. Dies insbesondere deshalb, da stattliche Aufsichtsorgane, namentlich die FMA, mit der neuen Materie überfordert sind. Wir sind darauf spezialisiert, Anlagebetrug und sonstige strafrechtliche relevante Tatbestände im In- und Ausland aufzuspüren. Sie haben auch ein Problem mit Kryptowährungen oder Ähnlichem? Wir sind der optimale Ansprechpartner – wenden Sie sich an uns!
ORF Bürgeranwalt
von rmi Online Marketing 5. Juli 2022
Juli 2022 Am Samstag, den 09.07.2022 um 18 Uhr auf OFR 2 ist unsere Kanzlei in der letzten Sendung „Bürgeranwalt“ vor der Sommerpause mit folgendem Fall vertreten. Es wird über einen Brandschaden und die Mühen eines Landwirts mit seiner Versicherung berichtet. Im November 2017 brach auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Großreinprechts ein Großbrand aus und vernichtete die Wirtschaftsgebäude mit Vorräten und Geräten. Die Eigentümer waren fassungslos, ihr Lebenswerk war im Augenblick weg. Einen kleinen Trost fanden sie darin, dass die abgebrannten Objekte über 30 Jahre bei der Niederösterreichischen Versicherung („NÖ Versicherung“) versichert sind. Doch dann kam die Ernüchterung. Interessengeleitete Gutachten: Die NÖ Versicherung kürzt mithilfe eines Privatgutachtens die ohnehin zu nieder bemessene Entschädigungssumme aufgrund eines angeblichen Vorschadens um zusätzliche 40%. Die Wiedererrichtung ist damit schlichtweg unmöglich. Die Eigentümer stehen mit dem Rücken zur Wand und sie entscheiden im August 2019, den Gerichtsweg beschreiten. Der Prozess wird aus eigener Tasche finanziert und die Eigentümer hoffen auf eine rasche Klärung der Angelegenheit. „Chyba vs. Chyba“ Der Prozess kommt nur schleppend voran und die Eigentümer entscheiden sich zum Anwaltswechsel. Durch Mundpropaganda landen sie bei der Anwältin Dr. Susanne Chyba. Dr. Chyba nimmt den Fall an und stellt den Eigentümern unter anderem eine rasche Lösung in Aussicht. In weiterer Folge bestätigt das gerichtliche Gutachten, dass ein Vorschaden nicht vorlag. Doch eine Einigung mit der NÖ Versicherung scheint nach wie vor nicht möglich zu sein. Die verzweifelten Eigentümer wechseln zum Anwalt Dr. Hans-Jörg Vogl. Dieser erkennt den vermutlichen Grund für die Verzögerung. Die Anwältin Dr. Chyba ist mit dem Schadensleiter der NÖ Versicherung verheiratet. Logischerweise hat der Schadenleiter Chyba mit der Liquidierung des Schadens und Zahlung der Prozesskosten an seine Gattin Compliance -Probleme. Jedenfalls ist es der Rechtsanwältin Dr. Chyba nicht gelungen einen Vergleich mit Kostenbeteiligung der NÖ Versicherung herbeizuführen. Dr. Chyba und ihr Ehegatte Chyba sind ja in einer beträchtlichen Interessenskollision. Mit dem neuen Anwaltswechsel und Dr. Vogl an ihrer Seite lebt die Hoffnung auf eine rasche und faire Einigung wieder auf. Weitere Details erfahren in der Sendung Bürgeranwalt: Samstag (09.07.) um 18:00 Uhr, ORF 2.
Anwaltshammer und Geldscheine
von rmi Online Marketing 12. Mai 2022
April 2022 In letzter Zeit tauchen bei uns vermehrt Fälle auf, in denen sich Mandanten über exorbitant hohe Anwaltshonorare beschweren. In der Tat ist es so, dass bei der Beauftragung eines Anwaltes Vorsicht geboten ist. Dies gilt insbesondere bei hohen Streitwerten. Folgendes Beispiel: Der Streitwert beträgt beispielsweise 145.000 Euro – somit kostet jede begonnene halbe Stunde 692,40 Euro. 31 Minuten kommen daher auf 1.384,80 Euro. Die Mandanten sagen uns, dass kein Mensch mit einem solch exorbitant hohen Honorar rechnen kann. Hierbei täuschen sie sich allerdings. Festgelegtes Honorar Dieses hohe Honorar ist nämlich im Rechtsanwaltstarifgesetz geregelt. Da es sich um ein Gesetz handelt, kann sich laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) niemand mit der Unkenntnis des Gesetzes entschuldigen. Honorar im Voraus klären Obwohl die überwiegende Mehrheit der Anwälte weiße Schafe sind, gibt es ein paar graue bzw. einige wenige schwarze Schafe unter ihnen. Daher empfehlen wir bei der Beauftragung eines Anwaltes, eine schriftliche Aufklärung über das Honorar zu verlangen. Dazu ist der Anwalt nach § 5a Konsumentenschutzgesetz verpflichtet. Damit ein Klient kein blaues Wunder erlebt, empfiehlt es sich, eine Stundenhonorarvereinbarung mit dem Anwalt abzuschließen. Hierbei ist wiederum ratsam, dass nicht pro halbe Stunde und auch nicht pro viertel Stunde, sondern pro fünf Minuten abgerechnet wird. Kurze Abstände Weiters empfiehlt es sich, den Anwalt darauf hinzuweisen, dass er in kurzen Abständen, beispielsweise monatlich, eine Honoraraufstellung übermittelt. Der Klient weiß dann genau, woran er ist und wie viel er bezahlen muss. Maximalhonorar Insbesondere in Fällen, bei denen keine Rechtsschutzdeckung gegeben ist, empfehlen wir unseren Mandanten die Vereinbarung eines Stundenhonorars. Gleichzeitig schlagen wir ein Maximalhonorar vor und halten fest, dass es ohne weitere schriftliche Vereinbarung zu keiner Erhöhung dieses Maximalhonorars kommen kann. Wenn die obigen Grundsätze beachtet werden, kann ein Mandant nicht in die Falle des Rechtsanwaltstarifgesetzes tappen. Unseres Erachtens wäre es schon längst an der Zeit, das Rechtsanwaltstarifgesetz zu reformieren. Dass sich die Anwaltskammern und die Vertretung der Anwälte dagegen wehren, liegt natürlich auf der Hand. Die Krux dabei ist, dass in den letzten Jahrzehnten oft Anwälte als Justizminister tätig waren. Logischerweise verteidigen solche Anwälte, die als Justizminister fungieren, ihren Stand.
Arbeitsunfall
von rmi Online Marketing 12. Mai 2022
Oktober 2020 Ein Mann fügt sich bei Arbeiten schwerste innere Verletzungen zu und liegt seit Längerem in einem Krankenhaus. Er verfügt über eine Unfallversicherung. Für Invalidität, Heilbehandlungskosten, Rente beträgt die Entschädigungsleistung etwa 1,2 Millionen Euro. Unfallversicherung zahlt nur einen Bruchteil der Leistung Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist eine Entschädigung aus der Unfallversicherung dann fällig, wenn die Invalidität feststeht. Angesichts der schwersten Verletzungen, des langen Aufenthaltes auf der Intensivstation etc. stand unseres Erachtens die Invalidität bereits ein halbes Jahr nach dem Unfall fest. Die Unfallversicherung verweigerte jedoch die Zahlung und leistete nur geringe Akontierungen. Über ein Jahr nach dem Unfall – der Verletzte ist immer noch im Krankenhaus – wurden wir damit beauftragt, dessen Vertretung zu übernehmen. Zunächst zeigte sich die Versicherung brüskiert, dass der Schwerstverletzte einen Anwalt zu Hilfe nimmt. Sie hat jedoch bereits nach der Erstintervention einen weiteren Betrag von 200.000 Euro und nach Zustellung der Klage nochmals 300.000 Euro bezahlt. Dennoch sind noch beträchtliche Summen offen. Die Verhandlung wird im November stattfinden. Zahlungsverweigerungen bei Versicherungen leider keine Seltenheit Immer wieder zeigt sich, dass sich Unfallversicherer weigern, innerhalb des ersten Jahres nach dem Vorfall eine Entschädigung zu erbringen. Die Zahlungsverweigerung wird mit den skurrilsten Argumenten begründet. Diese lauten etwa: Die Bedingungen sehen vor, dass vor Ablauf eines Jahres nichts zu zahlen ist (absolut falsch) Eine Begutachtung kann erst erfolgen, wenn der Heilungsverlauf abgeschlossen ist (falsch – dem Versicherungsnehmer stehen nämlich Akontoleistungen zu) Eine Zahlung kann erst erfolgen, wenn das Gutachten bei der Versicherung vorliegt (ebenso falsch) Natürlich lassen sich Unfallversicherer mit der Begutachtung viel Zeit, weil sie meinen, erst viel später zahlen zu müssen. Expertisen von Gutachtern, die von der Versicherung beauftragt werden, sind ohnehin mit Vorsicht zu genießen. In den Worten des Obersten Gerichtshofes: „Solche Gutachten könnten nämlich von Interesse geleitet sein.“ Wir gehen davon aus, dass in diesem tragischen Fall jeder Gutachter über eine Invalidität von weit über 100 Prozent gelangt. Wir hoffen, dass wir den Prozess, welcher den Schwerstverletzten natürlich auch belastet, bald abschließen können.
Motoradunfall
von rmi Online Marketing 12. Mai 2022
Januar 2020 Herr N. erlitt bei einem Motorradunfall im April 2015 schwerste Verletzungen. Innere Organe mussten entfernt werden. Herr N. lag längere Zeit im Koma. Von den Unfallfolgen hat er sich bis heute nicht erholt. Herr N. hatte bei einer namhaften Versicherung eine Unfallversicherung mit einer sogenannten progressiven Invaliditätsentschädigung. Die sogenannte, progressive Invaliditätsentschädigungsleistung sah bis zu einer Invalidität von 90 Prozent eine Entschädigungssumme von 360.000 Euro vor. Ab 91 Prozent verdoppelte sich diese Entschädigungssumme auf 720.000 Euro. Gutachten-Erstellung dauert mehr als zwei Jahre Zunächst wurde Herr N. über 1,5 Jahre vertröstet. Dies mit der Begründung, dass die Invalidität nicht früher festgestellt werden könne. Die Gutachter ließen sich bei der Gutachtenserstellung Zeit. Herr N. machte einen waren Gutachtenreigen mit. Er wurde von der Versicherung zu einem Unfallchirurgen, zu einem Internisten, zu einem Augenarzt, zu einem Urologen und schlussendlich zu einem Obergutachter geschickt. Da die Gutachter nicht gleichzeitig, sondern sukzessive beauftragt wurden, dauerte die Begutachtung weitere 14 Monate. Das letzte Gutachten lag daher erst 29 Monate, also fast zweieinhalb Jahre, nach dem Unfall vor. Der Gesamtgutachter führte aus, dass sich die festgestellten Invaliditätsgrade teilweise überlagerten. Er kam zu einer Gesamtinvalidität von 87 Prozent. So wie die Dinge vermuten lassen, lagen jedem Begutachter die Unfallversicherungsbedingungen (AUVB) vor. Unabhängiges Gutachten bestätigt deutlich höhere Invalidität – Versicherung weigert sich zu zahlen Im Erstgespräch haben wir Herrn N. erklärt, dass bereits bei einer Invaliditätserhöhung von 4 Prozent, also bei 91 Prozent, ein weiterer Betrag von 360.000 Euro bezahlt werden muss. Selbstverständlich sträubte sich die Versicherung, eine höhere Invalidität anzuerkennen. Es wurde daher von uns ein weiteres Gutachten bei einem unabhängigen Arzt angefordert. Unser Gesamtgutachter kommt zu einer Gesamtinvalidität von 117,5 Prozent. Die Versicherung hat es abgelehnt, die restliche Entschädigungssumme zu leisten. Gerichtsverfahren gegen Versicherung dank Prozessfinanzierung Dies war zu erwarten. Die Klage behängt bei Gericht. Um die Kosten zu finanzieren, hat Herr N. eine sogenannte Prozessfinanzierungsvereinbarung unterschrieben. Falls der Prozess verloren geht, kostet dies Herrn N. nichts. Falls der Prozess gewonnen wird, muss er dem Prozessfinanzier 20 Prozent dessen, was die Versicherung zahlen muss, abgeben. Ein Prozessende ist noch nicht abzusehen. Aus Erfahrung können wir sagen, dass der Prozess wahrscheinlich zwei bis drei Jahre in erster Instanz dauern wird. Was sind die Gründe hierfür? Natürlich wehren wir uns gegen die Beauftragung solcher Gutachter, die ständig für Versicherungen Expertisen erstatten. In der Regel werden die Gutachter nacheinander beauftragt. Bei jedem Gutachter liegt der Akt drei bis sechs Monate. Wir sind allerdings guter Hoffnung, dass Herr N. mit seinen Ansprüchen durchdringt. Es gibt auch einen gute Nachricht. Für die restliche Versicherungsentschädigungsleistung erhält Herr N. nämlich 4 Prozent Zinsen. Angesichts der eingeklagten Summe betragen die Zinsen 14.400 Euro pro Jahr. Wir werden über diesen Fall weiter berichten.

Unsere Spezialgebiete

31

Jahre Kanzleierfahrung

32742

Fälle bis heute

70.8

davon gewonnen in %

31

Jahre Kanzleierfahrung

32742

Fälle bis heute

70.8

davon gewonnen in %

Team Kanzlei Vogl

Geusaugasse 17/2.1.
A – 1030 Wien

Sie haben ein Anliegen oder wünschen eine rechtliche Beratung?

Füllen Sie, ganz einfach, das Kontaktformular aus und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Kontaktieren Sie uns

Geusaugasse 17/2.1.
A – 1030 Wien

Geusaugasse 17/2.1.
A – 1030 Wien

Share by: